Steuererklärung

Unsere Erfahrungen zeigen, und neuere Untersuchungen haben ergeben, dass jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Darum erstellen wir nicht nur Ihre Steuerer-
klärungen, sondern prüfen anschließend auch die daraus resultierenden Steuer-
bescheide durch die uns erteilte Empfangsvollmacht. So sind Sie stets auf der sicheren Seite, und wir können Sie im Bedarfsfalle unmittelbar bei der Durch-
setzung Ihrer Rechte gegenüber dem Finanzamt unterstützen.

Im Einzelnen erstellen wir alle Steuererklärungen und Steueranmeldungen für sämtliche Steuerarten im Privat- und Unternehmensbereich. Dazu gehören neben Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklä-
rungen zum Beispiel auch Vorsteuervergütungsanträge im Ausland, Kapitalertrags-
steueranmeldungen, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen, Investitionszu-
lagenanträge und Vieles mehr.

Wir berechnen nicht nur die Steuern für zurückliegende Zeiträume sondern erstel-
len auch notwendige Steuervorausberechnungen für das laufende oder folgende Jahr und kümmern uns um die Anpassung von laufenden Steuervorauszahlungen, um Lohnsteuerfreibeträge oder Nichtveranlagungserklärungen.

Zu jeder Steuererklärung gehört die individuelle Berücksichtigung der persönlichen und steuerlichen Besonderheiten unserer Mandanten. Wir prüfen und berechnen dabei mögliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, so dass wir Ihnen nicht nur lästige Arbeit abnehmen, sondern auch das steuerlich günstigste Ergebnis für Sie erreichen.

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