Jahresabschlüsse

Wir erstellen Jahresabschlüsse (Handels- und Steuerbilanzen) und steuerliche Gewinnermittlungen für Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberuf-
ler sämtlicher Größenordnungen und Rechtsformen einschließlich Plausibilitätsbe-
urteilungen und Berichtswesen. Natürlich gehören dazu auch Sonderbilanzen, z. B. Eröffnungs-, Auseinandersetzungs-, Aufgabe- oder Umwandlungsbilanzen. Neben der Erstellung führen wir auch freiwillige oder satzungsmäßige Prüfungen von Jahresabschlüssen durch.

Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der handelsrechtlichen Abschlüs-
se von Kapitalgesellschaften und anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftung erledigen wir ebenfalls für Sie unter Berücksichtigung der notwendigen rechtlichen und technischen Standards.

Die Finanzverwaltung fordert spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 2013
von der Mehrzahl der Unternehmen die Abgabe einer elektronischen Steuerbilanz
(E-Bilanz). Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wird auch diese Verpflich-
tung durch uns erfüllt.

Der Jahresabschluss soll vor allem den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unter-
nehmens widerspiegeln und Ihnen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung bieten. Daneben ist er maßgebend für die Besteuerung Ihres Unternehmens und dient als Informationsquelle für Banken bei der Kredit-
vergabe und bei Ratingverfahren.

Wir legen somit höchsten Wert auf die Qualität, Verlässlichkeit und Aussagekraft der von uns erstellten Abschlüsse stets in enger Abstimmung mit den Bedürfnissen und Vorgaben unserer Mandanten.

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